Die am 06.05.09 verkündete Änderung der Bausparkassenverordnung erlaubt es den Bausparkassen, Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu vergeben. „Unsere Bausparer können damit in vielen Fällen die zinsgünstigen Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im Grundbuch bekommen“, begrüßte LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm die Neuregelung. Private Eigentümer würden dadurch insbesondere bei der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung unterstützt.
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